Hornissen (Vespa crabro)

Hornissen sind ca. 19 - 35 mm lange, vierflügelige Insekten mit kontrastreich schwarz-gelb gezeichnetem Hinterleib, rötlich-bräunlich gefärbtem Hinterkopfbereich und Brustabschnitt und unbehaartem Körper; zwischen Brust und Hinterleib befindet sich die sogenannte Wespentaille, die Männchen der Hornissen stechen nicht.

Im Herbst des Vorjahres befruchtete Königinnen bauen ab Ende April, zunächst völlig auf sich allein gestellt, einjährige Staaten auf, die im September eine Anzahl von bis zu 600 Arbeiterinnen erreichen können.

Zu dieser Zeit können zudem mehrere Dutzend Männchen und Jungköniginnen auftreten, die den Fortbestand der Art sichern. Die Nester mit ihren waagerecht untereinander angeordneten Waben werden aus Papier (Speichel-Holz-Gemisch) an dunklen, meist oberirdischen Standorten errichtet.

Während die Arbeiterinnen sich in der Hauptsache von zuckerhaltigen Stoffen ernähren, werden die Larven mit Fleisch gefüttert (Insekten, Aas).

Hornissen sind von Natur aus nur wenig aggressiv. Nur in unmittelbarer Nestnähe, bei Erschütterungen des Nestes und beim Einzwängen der Tiere mit der Kleidung setzt ihr Verteidigungsverhalten ein.

In ganz Mitteleuropa verbreitet, jedoch wegen zahlreicher Vorurteile zu Unrecht stark verfolgt und im Bestand gefährdet.

Man kann versuchen sich vor Insektenstichen zu schützen, indem man in der Nähe von Hornissen keine hastigen Bewegungen macht und seine Fenster mit Insektennetzen versieht.

Die Einstufung der Hornissen als besonders geschützte Tiere ergibt sich aus Anlage 1 der Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV), die auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §20e Abs. 1 und 2, sowie § 26a verweist.

Der schlechte Ruf der Hornisse ist völlig unbegründet. Maßnahmen wie Fliegengitter anbringen, Absperrungen um den Nestbereich ziehen, oder die betroffenen Bereiche bis im Spätherbst einfach nicht mehr nutzen wäre die beste Alternative.
Das vorhandene Nest stirbt im Oktober aus und wird nicht mehr besiedelt.

Es gibt grundsätzlich aber einige Fälle, in denen eine Umsiedlung notwendig ist.

Die Entscheidung für eine Umsiedlung kann vielfältig sein, aber immer im Sinne der Betroffenen so zu entscheiden, dass auf Dauer aus der Situation keine Gefahr erwächst.

Siehe unser Seite: bei Leistungsspektrum/Hornissenumsiedlungen.

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